
Für alle Halter von MINI und BMW Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5, die ihr Fahrzeug beim MINI Partner oder bei einer MINI Niederlassung in Zahlung geben, gibt es die neue MINI Umweltprämie* in Höhe von 2.000 EUR (netto) beim Erwerb eines MINI Neuwagens bzw. in Höhe von 1.500 EUR (netto) beim Erwerb eines MINI Vorführwagens oder MINI Jungen Gebrauchten von dem MINI Partner oder der MINI Niederlassung, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140g/km (kombiniert) gem. NEFZ korr. hat.
ZUSÄTZLICHE STAATLICHE FÖRDERUNG: DER UMWELTBONUS.
Die neue MINI Umweltprämie wird nicht verrechnet mit anderen bestehenden staatlichen Kaufanreizen, wie beispielsweise dem aktuell in Deutschland angebotenen Umweltbonus beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen, sondern gilt zusätzlich. So kann ein Käufer eines MINI Cooper SE insgesamt bis zu 8.000 EUR Vorteil** auf das Neufahrzeug bekommen.
Ein MINI Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann neuerdings ebenfalls mit dem Umweltbonus** unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt, ähnlich wie bei Neufahrzeugen, eine am Netto-Listenpreis orientierte Wertgrenze. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.
Die neue MINI Umweltprämie ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte durch den Automobilhersteller und einen Bundeszuschuss gezahlt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.