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BMW Umweltprämie | Autohaus Sperber - Bamberg & Lichtenfels

DIE NEUE BMW UMWELTPRÄMIE.

JETZT BIS ZU 3.000 EURO SICHERN.

DIE UMWELT PROFITIERT – UND SIE.

Ab sofort unterstützt BMW den Erwerb von Fahrzeugen mit einem Ausstoß von maximal 140 g CO2/km mit der neuen BMW Umweltprämie*. Geben Sie Ihr altes BMW oder MINI Dieselfahrzeug mit Abgasnorm Euro 5 oder Euro 4 bei uns in Zahlung. Beim Erwerb eines neuen BMW erhalten Sie einen Preisvorteil von 3.000 Euro (netto), bei BMW Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten 2.000 Euro (netto) – und das zusätzlich zu bestehenden staatlichen Förderungen**.

BIS ZU 9.000 EURO VORTEIL.

Mit der neuen BMW Umweltprämie und dem Umweltbonus summiert sich Ihr Vorteil beim Erwerb eines rein elektrischen BMW i3 damit auf bis zu 9.000 Euro, beim Erwerb eines BMW Plug-in-Hybriden auf bis zu 7.500 Euro. Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.

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    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Daten und Angaben zur Bearbeitung meines Anliegens elektronisch verarbeitet werden. Mir ist bewusst, dass ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine einfache Erklärung, zum Beispiel durch eine Erklärung mittels dieses Kontaktformulars oder per E-Mail an info@autohaus-sperber.de, widerrufen kann.

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      * Die neue BMW Umweltprämie in Höhe von 3.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 2.000 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der neuen BMW Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das Inzahlungnahmefahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige BMW Partner/Niederlassung ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.

      ** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

      Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

      Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte durch den Automobilhersteller und einen Bundeszuschuss gezahlt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto.

      Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

      BMW 530e Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,1; CO2-Emission in g/km (kombiniert): 47; Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,3.

      Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.

      Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

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